Dienstag, 10. Februar 2009

Offener Brief: Weshalb die neu geregelte FSK-Frontkennzeichnung eine Fehlentscheidung darstellt

Bis zum 1. April 2010 müssen sämtliche Bildträger von Filmprogrammen mit einem Aufdruck des FSK-Siegels in der unteren linken Ecke der Verpackungsfront gekennzeichnet werden. Das gesetzlich auf eine Größe von 3,46 cm x 3,46 cm festgelegte Kennzeichen beschneidet die künstlerische Gestaltung und brandmarkt Filme mit einem Altershinweis, der nichtmal verbindlich ist.

Die Filmbranche und zahllose Anhänger der Filmkunst die sich leidenschaftlich ihres Steckenpferds hingeben und eine Sammlung hegen und pflegen sind seit Bekanntgabe dieser Entscheidung in hellster Aufregung, während das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich selbst als vernunftvolle Instanz sieht, die nach langen Jahren der Jugendgefährdung eine potentielle Gefahrenquelle beseitigen konnte. Wohlwissentlich, dass die Entscheidungen der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft", kurz FSK genannt, keine pädagogische Verbindlichkeit darstellt, sondern lediglich als Leitfaden für Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen dient.

Die aufgebrachten Reaktionen von Filmsammlern führten gegenüber weniger mit der Materie vertrauten Personen, darunter auch zahlreichen für den Jugendschutz tätigen Politikern, zu Missverständnissen, die das Bild sämtlicher Gegner der neuen Kennzeichnungspflicht erheblich trübten. Sie seien gegen den Jugendschutz und die seit Jahren als sinnvoll erachteten FSK-Freigaben, und die Gestaltung eines bedruckten Papiereinlegers sei ihnen wichtiger als das Wohl unserer Jugend, der Zukunft unserer Gesellschaft.

Mit diesem Brief möchte ich die entstandenen Missverständnisse aus dem Weg räumen und zugleich erläutern, weshalb die Neuregelung des Jugendschutzgesetzes mehr schadet denn schützt.

Ästhetik

Zunächst sei gesagt, dass der Kritikpunkt, die auf die Frontseite gedruckten FSK-Kennzeichen würden die Ästhetik zerstören, völlig angebracht und keinesfalls so oberflächlich ist, wie mancher möglicherweise denkt.


Während das so genannte Ampelsystem auf Lebensmittelverpackungen von der Bundesregierung abgelehnt wurde, weil es gegen das "Leitbild des mündigen Verbrauchers" spreche und Genussmittel wie Pralinen brandmarken würde, was "zu einer Diskriminierung" führt, wird die Ästhetik von Filmumverpackungen zerstört.
(Zum Artikel der Süddeutschen über die Ampelkennzeichnung)
Während die Lebensmittelindustrie und die Regierung bei Lebensmitteln den Endverbraucher als mündig sieht und sich gegen eine Zwangskennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung entscheidet, wird bei Filmen das Gegenteil entschieden.
Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Lebensmitteln und Filmen, die diese Entscheidung geradezu schizophren klingen lässt:

DVDs und Blu-rays von Filmproduktionen sind ein Luxusgut und im Gegensatz zu Lebensmittelverpackungen kein einfaches Konsumgut, die Verpackungen sind dementsprechend zur Aufbewahrung gedacht und sollen nicht bloß die Kaufentscheidung anregen, so wie es bei einer ansprechenden Lebensmittelverpackung der Fall ist, sondern den Käufer über Jahre hinweg erfreuen.
Lebensmittel dagegen sind ein Konsummittel, eine Notwendigkeit. Gegen eine Zwangskennzeichnung spricht kein rationales Argument. Oft sind ausgerechnet die angeblich gesunden Lebensmittel ware Verbraucherfallen. So verkauft Gutfried, eine Marke die ihre Marke als gesunde Alternative zu Schweine- und Rindfleisch vermarktet, Putensteaks, die im Fettgehalt Schweine- und Rinderprodukten in Nichts nachsteht. Der mündige Verbraucher findet zwar auf der Rückseite die Nährwertangaben, doch wer denkt schon, dass ein Geflügelprodukt fetthaltig ist?
Eine Zwangskennzeichnung würde doch nicht stören, da die Verpackung eh weggeworfen wird. Sie würde also bloß den hungrigen Verbraucher, der sich ja auch ernähren muss, vor übermäßigem Kauf von ungesunden Lebensmitteln bewahren, sofern er denn auf diese Hinweise hören möchte.

Anders sieht es bei Filmen aus. Jeder ist sich bewusst, dass Filme nicht gesehen werden müssen, erst Recht ist es nicht nötig sich eine DVD zu kaufen, man könnte den Film ja auch lediglich im Fernsehen sehen.
Eine DVD-Verpackung begleitet den Käufer ebenso lange wie das in ihr enthaltene Produkt, sie gehört mit zu dem Luxus, den er sich gönnt. Ein Luxusprodukt mit einer hässlichen Warnung auf der Front zu brandmarken, die ebenso gut auf der Rückseite stehen könnte (und dort bislang auch vorzufinden war), ist eine Zumutung für den angeblich von der Regierung als mündig behandelten Kunden. Während das Lebensmittel gegessen und dessen Verpackung weggeworfen wird, möchte der Filmsammler lange seine Freude an diesem Produkt haben, die durch eine solche Verschandelung zerstört wird. Denn das so genannte Cover ist bei qualitativ hochwertigen DVD- und Blu-ray-Produktionen ein nicht unerheblicher Bestandteil des Gesamterlebnisses. Ansprechend gestaltete DVD-Editionen sind seit einigen Jahren zu einem eigenen Markt für die DVD-Labels geworden und weckte einen neuen, künstlerischen Anspruch in die Veröffentlichungspolitik der Vertriebe. Cover sind eine eigene Kunst geworden und ausgefallene Verpackungen wie Silberkoffer oder Lederumbände, die wie Notizbücher aus vergangenen Zeiten anmuten, heben eine Filmsammlung auf ein neues Niveau.

Stur auf der Front angebrachte Freigabensymbole zerstören diese Kunst und setzen sie wieder auf bloße Gebrauchsgegenstände herab.
Um alles nochmal zusammenzufassen: Wenn die Regierung bereits die "Ernährungsampel" kippte, weshalb verlangt man dann eine Fronktkennzeichnung von Filmen? Dies zeugt fast schon von Doppelmoral, denn somit beschränkt man nicht bloß die Mündigkeit des Verbrauchers, auf die ich nachher genauer eingehen werde, sondern schränkt auch die künstlerische Freiheit ein, zerstört das Gesamtbild eines mühevoll durchdachten Covers.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Land der Dichter und Denker die Kunst im Namen des Jugendschutzes eingeschränkt wird, obwohl zum Schutze dessen im Handel bereits zahlreiche, erprobte Vorkehrungen getroffen wurden. Auf diese Vorkehrungen und Bestimmungen möchte ich nachfolgend zu sprechen kommen, ebenso wie auf die vermeintliche Verstärkung des Jugendschutzes durch die hier behandelte Gesetzesänderung

Jugendschutz

Dass Filmsammler weder den Jugendschutz beschränken möchten, noch dass er vor der Neuregelung nicht ausreichend gewährleistet wurde, sind nämlich zwei wesentlich bedeutendere Unterpunkte der Jugendfreigabendiskussion als die ignorante Zerstörung der Coverkunst auf DVD- und Blu-ray-Veröffentlichungen.
Die Regierung opfert mit der Neuregelung nicht bloß die Verpackungsästhetik des Luxusguts "DVD-Verpackung", viel schlimmer sogar, denn mit der von bürokratischer Engstirnigkeit geprägten Warnung auf der Frontseite könnte sich die Situation des Jugendschutzes sogar verschlechtern.

Doch erstmal der Reihe nach:

Im Handel ist es bereits Praxis, dass an der Kasse beim Verkauf von Bildträgern, egal ob es sich hierbei um DVDs, Blu-rays, UMDs oder auch Video- und Computerspielen handelt, ein Signalton ertönt und eine Kassensperre einrastet, die den weiteren Ablauf des Verkauf- und Bezahlprozesses unterbricht und das Personal darauf hinweist, dass ein Altersnachweis erfolgen muss. Dies ist bei sämtlichen Medien, die nur für Personen ab 18 Jahren empfohlen wird, der Fall und einige Handelsketten setzen diese Sperre auch für Medien mit einer Altersempfehlung ab 16 Jahren ein.
Somit wird den jungen Medien Film und Videospiel bereits eine strengere Handelskontrolle vorgesetzt, als Büchern, wo das Bibliotheks- und Büchereipersonal wohl nie auf die Idee käme Schockliteratur wie die Romane der Hannibal-Lector-Reihe erst an 18-jährige zu verkaufen. Und auch bei Kinderbüchern wird nicht überprüft, ob das für fünfjährige Kinder empfohlene Buch nicht gerade in die Hände einer Mutter übergeben wird, deren mitgebrachtes Kind offensichtlich erst vier Jahre alt ist. Aufgrund der größeren Präsenz von Filmen im heutigen Alltag, vor allem im Alltag Jugendlicher, sind diese strengeren Kontrollen auch völlig legitim. Vor allem sind sie aber auch völlig unabhängig von der Platzierung des Freigabesiegels.
Das Verkaufspersonal muss die Kassensperre durch Bestätigung (oder Verneinung) des Altersnachweises entriegeln, es wird darauf hingewiesen, an Personen welches Alters dieses Produkt verkauft werden darf. Über den Handel können im Regelfall also keine jugendgefährdenden Medien in den Besitz von Kindern und Jugendlichen gelangen.

Möglicherweise befürchtet das Familienministerium, dass einige Verkäuferinnen und Verkäufer ohne Überprüfung des Alters kopflos die Sperre entriegeln und das Mindestalter bestätigen. Falls das Ministerium tatsächlich vermutet, diese Minderheit von verantwortungslosen Personen durch größere und auf die Vorderseiten des Produktes angebrachte Altershinweise aufklären zu können, möchte ich ohne weitere Beschönigungen mitteilen, dass diese Hoffnung völlig an der Realität vorbeigeht. Durch die Verkaufssperre wird das Personal informiert. Wie der selbe Hinweis nun auf der Verpackung des eigentlichen Produktes aussieht, interessiert das Personal nicht weiter. Diejenigen, die sich wohl ein besseres Geschäft versprechen, wenn sie jeden möglichen Artikel an die Kunden verkaufen, können nur durch härtere Strafen bei Verstößen gehindert werden. Selbst wenn die Verpackung bloß aus einem Altershinweis bestünde, offensichtlicher als die Sperrung der Kasse kann dieser Hinweis nicht sein. Wer den offensichtlichsten Warnhinweis übersieht, wird durch einen weitaus subtileren Hinweis an das Personal nicht plötzlich zu einem verantwortungsvollen Menschen.

Die FSK-Freigaben auf den Verpackungen richten sich von daher primär an den Endkunden selbst. Besondere Relevanz haben sie, verständlicherweise, für Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen. Diese sind jedoch bereits aufgeklärt und sind sich über die Bedeutung dieser Zeichen und deren Platzierung auf der Verpackungsrückseite überaus im Klaren. Das wurde nicht nur durch eine 2008 durchgeführte Studie der FSK bestätigt, sondern auch von dieser Organisation nachvollziehbar begründet. Jeder Konsument ist sich dessen bewusst, dass sich auf der Rückseite nähere Informationen über das Produkt befinden. Das gilt nicht nur für den Filmkonsumenten, der auf der Rückseite eine Inhaltsangabe, die Laufzeit des Films, eine Auflistung der Darsteller und künstlerischen Verantwortlichen sowie den Altershinweis vorfindet (sowie im Zeitalter der digitalen Filmträger auch Informationen über eventuell vorhandene Bonusmaterialien, wie etwa Produktionstagebücher oder aus dem Film entfernte Szenen), sondern für jeden Menschen, der jemals ein verpacktes Produkt erworben hat. Auf der Rückseite von Kosmetika finden sich Anwendetipps, Lebensmittelverpackungen geben auf der Rückseite Auskunft über Zutaten, enthaltene Allergene und in vorbildlichen Fällen auch über den Nährwert.

Aus diesem Grund appelliert die FSK in seiner Stellungnahme zur Gesetzesänderung an die Vernunft der Bundesregierung und bittet darum, die Altersnachweise auf ihrem angestammten Platz zu belassen (die komplette Stellungnahme ist hier nachzulesen).
Gerade die FSK, sie sich seit 1949 effektiv um den Jugenschutz kümmert und dabei stets zu Gunsten des Jugenschutzes in Grenzfällen lieber zur härteren Entscheidung tendierte, was bei manchen Filmfreunden zugegebenermaßen zu Unmut, ist in einem solchen Fragefall unbestritten die glaubwürdigste, erfahrenste und kompetenteste Anlaufstelle. Dass das Ministerium sich erdreistet gegen die FSK aufzulehnen und somit ihre Kompetenz in Frage zu stellen ist, gelinde gesagt, ein Affront und lässt durchaus daran zweifeln, wie gut die zuständigen Entscheidungsträger eigentlich über diese Thematik informiert sind. Dies ist keineswegs als Beleidigung gedacht, sondern ein völlig nüchtern und sachlich vorgetragener Vorwurf. Im Gegensatz zum Familienministerium beschäftigt sich die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft über Dekaden hinweg erfolgreich sowohl mit Jugendschutz und -kultur, als auch mit Medienwirkung, Filmkultur, -kunst und dem Zusammenspiel dieser zweier unterschiedlichen Welten. Für diese Aufgabe sind kulturelle, medienwissenschaftliche und pädagogische Kompetenzen von Nöten, und da diese seitens der Politik bislang niemals angezweifelt wurden, sollte man davon ausgehen dürfen, dass der FSK in ihrem Zuständigkeitsbereich vollstes Vertrauen zukommt.

Das harsche Nichtbeachten der Stellungnahme seitens der FSK lässt also lediglich darauf zurückschließen, dass die Verantwortlichen im Ministerium ihre bedeutungsvolle Aufgabe schlecht errichteten und die Stellungnahme der FSK geflissentlich übersahen oder kurzfristig die FSK mit einer anderen Organisation verwechselten und deshalb als unwichtig erachteten. Sofern nicht dieses Inszenario der Realität entspricht, muss die Kompetenz des Ministeriums tatsächlich mit größtem Druck in Frage gestellt werden, es sei denn, dass nicht Ahnungslosigkeit zu dem Missachten der FSK führte, sondern die Einschätzung, sich selbst in deren Fachgebiet besser auszukennen. Dies spräche jedoch, man verzeihe mir diesen Vorwurf, nicht nur von Inkompetenz sondern sogar für pure Arroganz und Egomanie. Charakterzüge, die in politischen Bereichen nichts zu suchen haben.

In der Hoffnung, dass weder das eine, noch das andere wirklich zutreffen, gehe ich lediglich davon aus, dass das Ministerium nicht von der Stellungnahme der FSK in Kenntnis gesetzt wurde und sehr wohl mit kompetenten und rational denkenden Menschen besetzt wurde.

Deshalb möchte ich der Argumentation der FSK weitere Punkte hinzufügen, die klar und deutlich gegen die Neuregelung des Jugendschutzgesetzes sprechen.
Die neuen Frontkennzeichen wecken bei Jugendlichen, die auf der Suche nach möglichst brutalen und für sie "verbotenen und gefährlichen" Filmen sind, nämlich Neugier, erleichtern das Durchforsten des breiten Filmangebots. Die großen Freigabekennzeichen mit Signalwirkung werden von den Jugendlichen, die nach Schocks und Blut gieren (sei es als "Männlichkeitsbeweis", "Mutprobe" oder Selbstprofilierung, dass sie bereits "hart genug" für solche Filme seien) eher als Qualitätssiegel, denn als ernstzunehmende Warnung begutachtet.

Jugendliche fanden bisher immer einen Weg an Filme zu kommen, die nicht für sie bestimmt sind, und wie oben bereits erläutert liegt dies weder an deren Eltern, noch am verantwortungsbewussten Verkaufspersonal. Die Problemquellen, seien es verantwortungslose Verkäuferinnen und Verkäufer, die einfach die Alterssperre an der Kasse wegdrücken oder volljährige Freunde, werden durch die neuen Kennzeichen nicht ausgeschaltet. Volljährige Freunde, die auf Bitten der Minderjährigen Filme kaufen, an die jüngere sonst nicht herankommen, wissen genau, was sie machen (sonst würde man sie ja nicht darum bitten die Filme zu kaufen). Was sich durch die neue Kennzeichnung aber verändert, ist dass den nach "härteren" Filmen suchenden Jugendlichen das, wonach sie einen Film beurteilen, auf einem Silbertablett präsentiert. Wer Filme mit einer niedrigeren Freigabe als "ab 18" beziehungsweise "keine Jugendfreigabe" als nicht sehenswert erachtet, wird seine Vorurteile nun beim bloßen vorbeischlendern an den Verkaufsregalen ausleben können und gezielt nach "hartem" Material suchen. Statt mühevoll die DVD-Verpackungen umdrehen zu müssen, sieht er auf einem Blick, welche Filme in sein Schema passen.

Vielleicht vermögen es unsere gewissenhaften Politiker nicht, sich ein solches Szenario vorzustellen, doch es gibt tatsächlich genügend Jugendliche, die gezielt nach für sie ungeeigneten Filmen suchen und über verschiedene Wege, etwa illegale Downloads, an diese Filme herankommen, obwohl ihre Eltern dies nicht billigen. Mit der neuen Frontkennzeichnung werden Suche und Beschaffung keineswegs erschwert. Im besten Falle wird dem mündigen Kunden sein Produkt zerstört, im schlimmsten Fall werden solche Jugendliche auf für sie ungeeignete Filme hingewiesen, von denen sie zuvor nicht wissen. Diese mögliche Wirkung der neuen Zeichen lässt auch Vertreter der Industrie unruhig werden, wie hier nachzulesen ist.

Solch gezielten Falschkonsum von Filmen kann nur eine effektive Medienerziehung verhindern, unästhetische Warnhinweise auf DVD-Covern sind da völlig zwecklos und, wie bereits erläutert, eher sogar kontraproduktiv.

Medienkultur und Mündigkeit

Wie die Regierung und die Lebensmittelindustrie bereits im Falle von Nahrungsmitteln forderten, so ist auch bei Filmen (und Medien im Allgemeinen) Aufklärungsarbeit von Nöten, wo irgendwelche Warnhinweise nicht fruchten. Die FSK-Kennzeichen sollen dabei keinesfalls wegfallen, als klare Richtlinie für Eltern (und bei höheren Freigaben zu Recht auch strenger zu überwachende Vorgaben) sind sie unverzichtbar. Jedoch fuhr die Gesellschaft bislang sehr gut mit den alten Kennzeichnungen auf der Rückseite, eine Verlagerung auf die Frontseite ist weder nötig, noch Erfolg versprechend. Die Illusion, mit größeren Freigaben auf dem Cover Jugendschutz zu betreiben ist eine Seifenblase, die an der Realität zerschellt und von den eigentlich erforderlichen Bemühungen um einen effektiven und nachhaltigen Jugendschutz ablenken. Statt wie bei Lebensmitteln die erstrebenswerte Route einer Aufklärung über das strittige Thema ins Auge zu fassen und es in den Schullehrplan aufzunehmen, schlägt die Regierung mit der Neugestaltung schlicht die einfachste Richtung mit dem geringsten Aufwand ein. Bedenkt man, wie groß der Jugendschutz angeblich geschrieben wird und wie hehr dieses Ziel ist, kann man ob dieser geringen Bemühungen bloß den Kopf schütteln.

Wenn sich die Regierung wirklich darum bemühe, die Jugend vor negativem Einfluss seitens der Medien (und damit sind sämtliche Medien gemeint und nicht bloß die von uninformierten und vorurteilsbelasteten Politikern als Sündenböcke herbeigezerrten Medien Film und Videospiel), so muss in den Schulformen eine Medienerziehung erfolgen, wie sie bereits gegenüber fiktionalen Texten erfolgt. Die Erziehung gegenüber sämtlichen anderen Textformen ist lückenhaft, wodurch sich der immense Erfolg manipulativer, korrupter und von niedrigem Niveau geprägten Zeitungen wie der BILD-Zeitung erklärt. Würde sich der Schulunterricht nicht so stark darauf konzentrieren den Kindern Lyrik, Dramatik und Epik nahezubringen, sondern sie auch auf die alltagsbestimmenden Textformen, wie etwa Zeitungstexte, vorbereiten, bestünde die Hoffnung, dass sie sich im Erwachsenenalter stärker an niveauvollen und objektiveren Zeitungen orientieren.
Während die journalistische Arbeit in der Schule wenigstens kurz besprochen wird, wodurch zumindest die engagierteren Schüler zwischen gutem und schlechtem Journalismus zu unterscheiden lernen (obwohl es gerade die schlechteren Schüler sind, die für Manipulation reißerischer Boulevardzeitungen anfällig sind), werden andere Medien, wenn überhaupt, nur in der gymnasialen Oberstufe angerissen, obwohl dort, um es mit dem Volksmund zu sagen, bereits Hopfen und Malz verloren sind. Diese Jugendlichen sind bereits alt genug, um ein eigenes, habitualisiertes Mediennutzungsverhalten gebildet zu haben und eine eigene Position gegenüber den Medien einzunehmen. Hier kann das Lehrpersonal nur noch Feinarbeit leisten, den Jugendlichen einige Fachwörter lehren.

Den korrekten Umgang mit sämtlichen Medien muss man früher lehren, denn unser Alltag wird von ihnen bestimmt, und um zu vermeiden, dass einige Kinder und Jugendliche von ihnen negativ beeinflusst werden muss ihnen beigebracht werden, dass jedes Medium andere Umgangsformen und Handlungsweisen benötigt, und welche Wirkung die Medien auf einen haben.

Die unregelmäßig aufkeimende Forderung eines geregelten und rechtzeitigen "Filmunterrichts" in der Schule ist keinesfalls ein Beweis für den Verfall deutscher (Schreib-)kultur oder eine Anbiederung an die Sehgewohnheiten der Schüler, sondern eine Pioniertat für den Jugendschutz. Wenn Kindern das Medium Film ebenso nahegebracht wird, wie ihnen in der Schule Romane, Dramen und Gedichte vorgestellt werden, so lernen sie auch besonnener mit Film und Fernsehen umzugehen.

Dabei sollte, genau wie bei fiktionalen Texten, auf die künstlerische Seite eingegangen werden, dass Filme genauso wie geschriebene Worte interpretierbar sind und die Autoren beziehungsweise Regisseure eine Intention verfolgen. Und dass es, ebenso wie in der Literatur, neben Schund und mittelmäßigen Werken auch anspruchsvolle und zugleich ansprechende Vertreter dieser Kunst gibt.
Dies hätte nicht nur den positiven Nebeneffekt, dass man sie möglicherweise von solchem Schund "wegerzieht" und ihnen künstlerisch Wertvolles nahebringt, sondern würde vor allem dabei helfen, dass sich die Filmkonsumenten stärker mit dem Gesehenen auseinandersetzen und nicht bloß berieseln - und möglicherweise manipulieren - lassen. Ein besseres Filmverständnis führt zu einem wesentlich reiferen Umgang mit diesem Medium, was wiederum, um es kurz zu fassen, wohl der effektivste Jugendschutz überhaupt ist. Dass Filme nicht gut sein müssen, bloß weil sie Blut enthalten, und dass man im zarten Alter von vierzehn Jahren nicht Filme sehen sollte, die für Erwachsene gedacht sind wären wertvolle und nicht einmal schwer zu unterrichtende Lektionen, die allemal nachhaltiger sind als hässliche, an Warnsymbole erinnernde Kennzeichen auf Frontcovern.

Man siehe nur beispielsweise diesen Artikel aus der Welt, in dem der Verfasser davon berichtet, dass manche jugendliche Kinogänger die Figur des Jokers mit dem Protagonisten Batman verwechselten. Eine Filmerziehung würde solche gravierenden Missinterpretationen verhindern und solchen Kinogängern ermöglichen, sich nicht bloß von den actiongeladenen Schaueffekten solcher Filme berieseln zu lassen, sondern auch der - wie in diesem Falle sehr tiefsinnigen - Handlung zu folgen.
Mag die Verwechslung des mit Clownsschminke getarnten Bösewichts Joker und des im Fledermauskostüm handelnden Helden Batman für Aussenstehende noch amüsant wirken, zeigt dieser Vorfall eine gravierende Lücke im deutschen Bildungssystem auf. Sicherlich könnte man den Film The Dark Knight aufgrund Verwechslungsgefahr von Gut und Böse nur noch Erwachsenen zugänglich machen, doch damit wären die für diese Entscheidung zuständigen Organisationen das Gespött der Massen. Sicherlich ist eine Verwechslung des Protagonisten mit dem Antagonisten bei einem vermeintlich an ein breites Publikum gerichteten Superheldenfilms noch relativ belanglos, jedoch möchte sich wohl niemand vorstellen, was geschieht, wenn sich jemand, der bereits bei diesem Film Verständnisprobleme aufweist einen besonders anspruchsvollen Film ansieht.

Ich möchte als Beispiel das Oscar-nominierte, us-amerikanische Filmdrama American History X aus dem Jahre 1998 anbringen, der sich den Themen Fremdenhass, Gewalt und der Neonazi-Szene annimmt. Dieser Film vermittelt eine klare Botschaft gegen die Neonazi-Szene und unterstreicht sie eindringlich. Diese Produktion wurde von Kritikern dafür gelobt, dass sie das Thema realistisch angeht und die Hauptfigur, einen ehemaligen Neonazi, langsam eine Katharsis durchgehen lässt, die sich auf seinen Bruder und den Zuschauer auswirkt.
Aufgrund seiner drastischen Beleuchtung des Themas wurde American History X von der FSK mit einer Freigabe ab 16 Jahren begutachtet, einem Alter, in dem man die gezeigten Handlungen problemlos verarbeiten kann.
Jedoch gibt es zahllose Menschen jenseits dieser Altersgrenze, die den Film lediglich aufgrund seiner (für die Handlungsebene unerlässlichen) Gewaltsequenzen verehren, manche interpretieren ihn sogar völlig fehl und kehren seine Aussage um.

Ein überdeutlicher Altershinweis würde bei Individuen, die sich nach für sie ungeeigneten Filmen umsehen, nur für weitere Neugier sorgen, die Fehlinterpretationen älterer würde sie keinen Einhalt gebieten. Nur wenn sich deutsche Kulturwächter und -politiker mit Filmen so beschäftigen würden wie mit Literatur, und auf pädagogisch wirksame Weise Kinder und Jugendliche an dieses Medium heranführen würden, wären massenhafte Fehleinschätzungen solcher anspruchsvoller und aussagekräftiger Filme zu verhindern. Im Literaturwesen ist dies nicht anders, nicht jeder der fähig ist zu lesen, ist auch fähig das gelesene zu verarbeiten und zu begreifen. Dass man jedoch bei einem in der Moderne gegenwärtigerem Medium es versäumt, der Gesellschaft das Begreifen dieses Mediums zu unterrichten, ist ein schwer zu verdauender Lapsus, und die Vermutung der Medienerziehung und dem Jugendschutz mit der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes genüge zu tun ist absurd.

Mit der Neuregelung wird nämlich der Weiterbildung eines mündigen Medienkonsumenten nicht nur verhindert, über längere Sicht wird der darüber hinaus noch weiter in die Ignoranz gedrängt.

Durch die an sinnvolle Warnhinweise auf Tabakverpackungen erinnernden Alterskennzeichnungen auf DVD-Verpackunge wird suggeriert Filme seien etwas generell gefährliches, etwas, auf dass man bestmöglichst verzichten sollte. Natürlich wird durch die neuen Kennzeichen niemand aufhören, weiterhin Filme zu sehen, doch unterbewusst wird sich so eine, übertrieben ausgedrückt, Abscheu gegenüber dieser Kunstform durchsetzen. Dadurch wird sie nicht weiter als ein Medium neben den vielen anderen erachtet und Gelegenheitszuschauer werden, im Gegensatz zu Kino-Afficinados, stärker Abstand von dem Medium nehmen. Selbst wenn es sich nur dadurch äußert, dass sie zwar weiterhin genauso oft Filme konsumieren wie zuvor, dies jedoch mit der Einstellung gerade ein sündiges Vergnügen zu begehen. Denn allein schon diese, sich nach außen hin kaum zeigende, Einstellung, dass Filme keineswegs so wertvoll sein könnten wie ein Stück Literatur (obwohl dort genauso wie bei Filmen Qualität neben Schund existiert und es am Einzelnen liegt die lohnenswerten Werke zu entdecken), wird diese Kunstform weiter in Misskredit bringen und somit zu geringerer Akzeptanz der Filmkunst führen.
Eine geringere Akzeptanz wird zu weiteren Missverständnissen führen und somit das deutsche Kulturwesen einschränken und den Jugendschutz weiter erschweren.

Fazit

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich in meiner Argumentation darauf verzichtete auf den wirtschaftlichen Aspekt einzugehen. Durch die Zwangskennzeichnung auf der Verpackungsfrontseite wird der Industriezweig edler Sonderverpackungen wegbrechen, da kein DVD-Sammler beispielsweise eine authentisch aussehende Ledertasche kaufen würde, auf deren Vorderseite ein FSK-Zeichen prangt. Auch die durch die neuen Kennzeichen erhöhte Importbereitschaft von Filmfans möchte ich hier nicht weiter besprechen, da in einer Jugend- und Kulturschutzdebatte die Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle spielen sollte egal wie schwerwiegend die wirtschaftlichen Schäden für die Filmindustrie auch sein mögen.

Jedenfalls ist es offensichtlich, welcher Schluss hier zu ziehen ist: Die neue FSK-Kennzeichnung ist ein gravierender Fehler, der schnellstmöglich behoben werden sollte. Obwohl die alten Kennzeichen völlig ausreichten, wären etwas größere Kennzeichnungen auf der Rückseite oder die Einführung einer Freigabenbegründung nach amerikanischem Vorbild (etwa "Frei ab 12 Jahren aufgrund sexuellen Anspielungen und mittelschwerer Fäkalsprache") denkbare Kompromisse. Man könnte sich auch ein paar Jahre zurückbesinnen, als noch die Videokassette das vorherrschende Bildträgermedium für den Hausgebrauch war. Damals wurde vor dem Film die Jugendfreigabe des Programms eingeblendet (siehe hier). Eine an heutige Sehgewohnheiten und die heutige Aufgeklärtheit gegenüber den FSK-Freigaben Einblendung nach Einlegen der DVD (oder Blu-ray) wäre eine denkbare Alternative zur momentan geplanten Gesetzesänderung. Demnach sollte sie weniger ausführlich sein, denn was in den 80er Jahren noch erklärt werden musste, da zuvor niemand etwas mit einer FSK-Freigabe zu Hause stehen hatte ist heutzutage obsolet. Zudem werden im DVD-Zeitalter so viele Tafeln vor Programmstart eingeblendet, dass die Gefahr besteht, dass DVD-Besitzer bei einem zu ausführlichen FSK-Spot die DVD einlegen, den Raum verlassen und erst einige Zeit später wieder betreten, so dass der gut gemeinte Hinweis übersehen wird.

Ich wünsche mir, dass mein gut gemeinter Hinweis bezüglich der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes nicht übersehen wird, und das Familienministerium seine, sicherlich mit vorbildlichen Absichten getätigte, Entscheidung so bald wie möglich korrigiert.

22 Kommentare:

The Great Gonzo hat gesagt…

Wow. Ein wirklich grandioser Beitrag.
Kann dir auch wirklich zustimmen. Vor allem die Einführung eines "Filmfachs" wäre dringlich nötig.
Auch wenn ich davon eh nichts mehr mitbekommen würde.

Sonst aber sehr gut geschrieben und sehr überzeugend. Dem Artikel gebührt echt Aufmerksamkeit.

Fenrir hat gesagt…

Wirklich sehr gut durchdachter Artikel, mit sehr guten Argumenten.

Weiter so !

Q.B. hat gesagt…

In fast allen Märkten gibt es extra Regale für Ab18-Material. Da muss schon heute eigentlich kein Jugendlicher mehr gezielt nach der Kennzeichnung suchen.
Zumindest nehme ich an, dass Ab16-Filme für die nicht mehr interessant sind.

Aber ansonsten ein guter Artikel.

Anonym hat gesagt…

Toller Beitrag, du spichst mir so aus der Seele.
Es wäre wirklich zauberhaft wenn du diesen Beitrag mal hier (http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18823) veröffentlichen würdest. Frau von der Leyen (oder ein Assistent) beantwortet Fragen dort persönlich. Würde mich interessieren was sie darauf zu argumentieren hätte.

Sir Donnerbold hat gesagt…

Erstmal vielen Dank für die freundlichen Rekationen.
Was die extra Regale und die (von Saturn bekannten) ab 18-Sticker angeht: Es ist natürlich Ermessenssache, aber ich finde, dass sie noch nicht diese Signalwirkung haben, wie die riesigen Frontkennzeichnungen. Zumal sie ja fest sind, im Gegensatz zu den auf die Folie geklebten Billigsticker. Das wirkt also auch zu Hause nach.

Darüber, wie schwerwiegend das nun ist, lässt sich bestimmt streiten, aber wie im Artikel verlinkt sehe ja nicht nur ich in den ab 18-Frontsiegeln etwas potentiell verlockendes.

Und an den letzten Beitrag: Ich hatte zuerst auch mit dem Gedanken gespielt, allerdings bezweifle ich, dass ein zweiter Brief zu diesem Thema unsere Leyenministerin nochmal interessieren wird. Ich könnte es ja mal dort posten, aber ob es etwas bringt bezweifle ich.

Zumal sie auf diese Argumentation noch schlechter mit Textbausteinen antworten kann. *g*

Sir Donnerbold hat gesagt…

Edit: Ich hab's versucht. Schon das Formular beugt sich der Wortgewalt: Ich argumentiere zu lang.

Willkommen in der deutschen Politik: Bitte fassen Sie sich kurz, es mag zwar sein, dass Sie mehr und bessere Argumente haben als wir, aber wir erlauben Ihnen nur eine Kurzfassung Ihres Anliegens, so dass wir mit den wenigen Argumenten die WIR haben noch eine kleine Siegeschance haben... *augenroll*

milan8888 hat gesagt…

Als die Parental Advisory Aufdrucke auf CD-Covern aufkamen galten sie als sowas wie Qualitätssiegel ;)

colon hat gesagt…

Ich verlinke deinen Brief mal auf der Petitionsseite. http://antifsklogos.fortehw.in

Anonym hat gesagt…

Grad gelesen, super Artikel. Bei so vielen Argumenten darf das nicht zum Gesetz werden.

Martin hat gesagt…

Mal wieder ein Artikel von gewohnt hoher Qualität! Respekt!
Auch wenn es diesmal ein ernsteres Thema ist hast du es mal wieder geschafft den Nagel auf den Kopf zu treffen!

Chris hat gesagt…

Respekt, wirklich ein sehr guter Artikel mit klasse Argumenten. Ich hatte mir schon selbst etwas aufgesetzt, dass ich ans Ministerium schicken wollte, aber Deine Ausführungen sind viel besser formuliert und detailierter begründet.
Würdest Du es erlauben, dass Dein Text als quasi Formbrief verwendet wird, damit ihn jeder Engagierte ans Ministerium schicken kann? Ich hoffe blos dass er nicht schon wegen seiner Länge bei den Ministeriumsmitarbeitern im Papierkorb landet ohne ihn gelesen zu haben...

milan8888 hat gesagt…

Wieso gibt es solche großen Warnetiketten eigentlich nicht auf Getränken?
Alcopops werden ja schließlich auch von den Verkäuferinnen mit Limonade verwechselt.

Sir Donnerbold hat gesagt…

"Würdest Du es erlauben, dass Dein Text als quasi Formbrief verwendet wird, damit ihn jeder Engagierte ans Ministerium schicken kann? Ich hoffe blos dass er nicht schon wegen seiner Länge bei den Ministeriumsmitarbeitern im Papierkorb landet ohne ihn gelesen zu haben..."

Es wäre mir eine Ehre, in diesem Kampf damit dienen zu können, meinen Mistreitern die Munition zu vergeben. *g*
Ich hatte es ja verfasst, um etwas zu bewegen. Wenn er von anderen weiter verbreitet wird, ist das nur recht und billig.

Vielleicht hat irgendwer das Glück, und wenn er ihn verschickt öffnet mal jemand Unterbezahltes die Mail und fühlt sich als Filmsammler angesprochen? *träum*

Ob die Länge schlecht ist... Mh... ich weiß nicht. Würde ich als Praktikant im Ministerium arbeiten, würde ich eher alle Zwei-Satz-Mails löschen, weil da außer "Stirb, Ursel!" und "Politiker sind blöd!" ja nicht viel herumkommen kann. So etwas wie dieser Brief MUSS ja Substanz haben.

Anonym hat gesagt…

Ich hoffe ich darf diesen Brief auch als Blog in myspace verwenden...
Hoffe mal das nützt was!!!

Sir Donnerbold hat gesagt…

Gerne. Ein Link jierher wäre natürlich nett. ;-)

EagleVision1999 hat gesagt…

Wow, wirklich gut geschrieben.
Ich kann vieles auch wirklich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Mein Gott, Verbote machen Produkte halt interessant, das konnte ich oft beobachten. Besonders der Punkt mit Medienbildung in der Schule scheint mir wichtig, denn ich hatte oft den Eindruck, der Unterricht sei der heutigen Realität sehr fern. Ein bisschen weniger Stoff vergangener Tage und ein wenig mehr Bezug auf die Ralität würde vielen guttun.
Das Ministerium mag keine langen Einwände? O.o
Wenn's nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen...
Ich werde wohl in Zukunft viel importieren (auch wenn ich es bedaure)

Dennis hat gesagt…

Importe fördern die Fremdsprachenkenntnisse. Der Staat schickt die Film- und Coverfans also quasi auf ne Bildungsreise. Sehr löblich.
Mit den gewonnen Fähigkeiten kann man dann auch schönere und besser klingende Bewerbungen schreiben. Seht es als langfristig angelegte Chance zum Auswandern ;-)

Anonym hat gesagt…

Bei weiterer Verbreitung Deines grandiosen Aufsatzes sollte vielleicht noch einmal eine Rechtschreibpr�fung dr�berlaufen. "Diskirminierung" ist jedenfalls falsch, oder darf man dann nicht mehr auf die Kirmes?
Gru�
Tyrrell

moep0r hat gesagt…

Gab es denn mittlerweile irgendeine positive Reaktion zu diesem Thema?

Ich finde der Text ist wirklich sehr sehr gut geschrieben und sollte auf jeden Fall so viel Leser wie moeglich haben, denk doch mal an eine Veroeffentlichung in einer Zeitung nach..

Sir Donnerbold hat gesagt…

Die einzige Reaktion, die ich bislang erhielt ist folgende:

http://sirdonnerboldsbagatellen.blogspot.com/2009/03/zum-thema-fsk-kennzeichen-das.html

Was Zeitungen anbelangt: Wie stellt ihr euch das vor? "Hallo liebe Redaktion von XY, das Thema ging ihnen bislang zwar an den Rückenhaaren vorbei, aber veröffentlicht trotzdem bitte diesen Leserbrief?"

Anonym hat gesagt…

Sehr interessanter Beitrag zu diesem ärgelichen Thema.

Hast Du schon mal daran gedacht eine Petition beim Bundestag einzureichen?
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/index.html

Es gibt zwar schon eine. Die begnügt sich aber lediglich damit, das Symbol zu verkleinern.

Vielleicht wäre eine weitergehende nötig.

Sir Donnerbold hat gesagt…

Danke für's Lob.

Eine Petition findest du schonmal hier: http://fortehw.in/antifsklogos/results.php

Bezüglich der Bundestagpetition: Jemand anderes hat schon versucht eine neue, bessere Petition online zu stellen (und bat mich um Erlaubnis diesen Offenen Brief darin zu verarbeiten), aber anscheinend darf es pro Thema nur eine Bundestagspetition geben. Die "FSK kleiner, Indizierungen abschaffen und Kürzungen von Filmen und Spielen verbieten!!!1111einseinself" - Generalumschlagpetition hat uns also erstmal ales verdorben.

Oder der Bundestagsadmin hat den armen Kerl über's Ohr gehauen.

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